つづき
投稿者: exorcist_lll 投稿日時: 2005/04/06 23:06 投稿番号: [8416 / 18519]
Staatenlose Gebiete konnten sich ≪die Machte≫ nach den Vorstellungen des Volkerrechts des 19. Jahrhunderts aneignen, ja ihr Status als solche bestand wesentlich darin, dass sie das taten. Japan war erst vor kurzem in diesen erlauchten Kreis aufgestiegen. Nachdem die Amerikaner die Japaner Mitte des Jahrhunderts mit vorgehaltenen Kanonen dazu gezwungen hatten, ihr Land dem internationalen Verkehr zu offnen, hatten ihre Politiker fruh erkannt, dass die einzige Moglichkeit, der Kolonialisierung zu entgehen, darin bestand, selbst zur Kolonialmacht zu werden - und zu expandieren.
Die koreanische Halbinsel war nach Okinawa und Hokkaido das nachstliegende Ziel der Expansion. Obwohl sich das Konigreich seit Jahrhunderten selbst regiert hatte, arbeitete Tokio seit den 1870er Jahren systematisch daran, seine Eigenstaatlichkeit zu unterminieren, zu welchem Zwecke es sich sehr geschickt des bis dahin nur als Diktat der Machte uber sogenannte Vertragshafen geltenden internationalen Rechts bediente. Auf diese Weise gelang es Japan, sich als Garant des internationalen Rechts in Ostasien zu profilieren und gleichzeitig seinen Anspruch auf Korea zu zementieren. Beide Seiten dieses Prozesses waren unauflosbar miteinander verknupft. Japan erhielt sich seine Unabhangigkeit dadurch, dass es Korea die seine nahm. Auf der Friedenskonferenz in Den Haag wurde Korea mit Einverstandnis der Staatengemeinschaft durch Japan vertreten. Der Eliminierung seiner Existenz wurde auf diese Weise durch das internationale Recht der Stempel der Legalitat aufgedruckt. In einem Geheimabkommen vom Juli 1905 tauschten Washington und Tokio die Vorherrschaft der USA in den Philippinen gegen die Japans in Korea. In der anglo-japanischen Allianz einen Monat spater wurden Indien und Burma gegen Korea aufgerechnet. Bei der Haager Friedenskonferenz 1907 brauchte Tokio nicht mehr zu furchten, dass sein Anspruch auf Korea angefochten wurde.
(続く)
Die koreanische Halbinsel war nach Okinawa und Hokkaido das nachstliegende Ziel der Expansion. Obwohl sich das Konigreich seit Jahrhunderten selbst regiert hatte, arbeitete Tokio seit den 1870er Jahren systematisch daran, seine Eigenstaatlichkeit zu unterminieren, zu welchem Zwecke es sich sehr geschickt des bis dahin nur als Diktat der Machte uber sogenannte Vertragshafen geltenden internationalen Rechts bediente. Auf diese Weise gelang es Japan, sich als Garant des internationalen Rechts in Ostasien zu profilieren und gleichzeitig seinen Anspruch auf Korea zu zementieren. Beide Seiten dieses Prozesses waren unauflosbar miteinander verknupft. Japan erhielt sich seine Unabhangigkeit dadurch, dass es Korea die seine nahm. Auf der Friedenskonferenz in Den Haag wurde Korea mit Einverstandnis der Staatengemeinschaft durch Japan vertreten. Der Eliminierung seiner Existenz wurde auf diese Weise durch das internationale Recht der Stempel der Legalitat aufgedruckt. In einem Geheimabkommen vom Juli 1905 tauschten Washington und Tokio die Vorherrschaft der USA in den Philippinen gegen die Japans in Korea. In der anglo-japanischen Allianz einen Monat spater wurden Indien und Burma gegen Korea aufgerechnet. Bei der Haager Friedenskonferenz 1907 brauchte Tokio nicht mehr zu furchten, dass sein Anspruch auf Korea angefochten wurde.
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